Fernwartung – Guthaben Aufladung
€1,00
Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Sie erhalten eine individuelle Fernwartung.
Um etwaige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie vorab telefonisch einen Fernwartungstermin mit unserem Service-Team zu vereinbaren.
Voraussetzungen:
Eine bestehende und funktionierende Internetanbindung an dem Computer, an dem die Fernwartung durchgeführt werden soll.